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AUSBILDUNG DES HUNDES

Ja nach Vorstellungen des Hundehalters und nach Veranlagung des Hundes kann man verschiedene Ausbildungen mit dem Hund absolvieren. Einige davon sind Vorraussetzung für den beruflichen Einsatz eines Hundes und gesetzlich vorgeschrieben.

Viele Hundeschulen bieten für ihre Teilnehmer als erste zu absolvierende Prüfung einen sogenannten „Hundeführerschein“ an, dessen Inhalte meist ähnlich sind und aus Grundgehorsam und Alltagstauglichkeit bestehen.

Die grundlegenste allgemein anerkannte Prüfung für Hund und Halter ist die, vom FCI (Fédération Cynologique Internationale) erstellte „Begleithundeprüfung“ (BH).

Die Prüfungsordnung besteht aus einem Unterordnungslauf mit und ohne Leine, sowie eine Verkehrssicherheits-, Wesensprüfung und einer schriftlichen Sachkundeprüfung. Die Begleithundeprüfung ist Grundlage für die Teilnahme an Wettkämpfen sowie für viele weiterführenden Ausbildungen.

Ausserdem bieten verschiedene Organisationen und Verbände spezielle Ausbildungen für Hund und Halter an. Je nach Veranlagung des Hundes kann er als Rettungshund, Jagdhund, Blindenhund oder Diensthund ausgebildet werden.


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